Ganz unkompliziert
Kontakt aufnehmen
Wir sind persönlich für Sie da
Wir beraten Sie persönlich und lösungsorientiert. Ob Wasserschaden, Schimmel oder Instandsetzung – wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und zeigen Ihnen klare, praxisnahe Lösungen inklusive direkter Abwicklung mit Ihrer Versicherung.
Häufig gestellte Fragen
Kurz & verständlich erklärt
Das sollten Sie wissen
Muss ich meiner Versicherung einen Wasserschaden sofort melden?
Wir empfehlen dies dringend. Viele Versicherungen fordern dies in Ihren Versicherungsbedingungen ein, da der Versicherung die Gelegenheit gegeben werden muss, den Schaden schnellstmöglich zu beheben und dadurch Folgeschäden zu vermeiden.
Wer übernimmt die Kosten für den Energieverbrauch der Trocknungsgeräte?
Der Energieverbrauch der Trocknungsgeräte gehört zur Wiederherstellung des Wasserschadens und wird häufig von einem bestehenden Versicherungsschutz übernommen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Klärung Ihres Versicherungsumfangs.
Erhöht sich die Vorauszahlung an den Energieversorger durch den Stromverbrauch der Trocknungsgeräte?
Nein. Sie erhalten eine Stromverbrauchsbestätigung für Ihren Energieversorger. Darin werden der Grund für den Anstieg des Stromverbrauchs und der Stromverbrauch ausgewiesen. Ihre regelmäßige Zahlung an den Energieversorger wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Was muss ich während der Entfeuchtung tun?
Während der Entfeuchtung muss der Wasserauffangbehälter regelmäßig geleert werden. Dies ist in wenigen Sekunden erledigt. Wir zeigen Ihnen selbstverständlich, auf was Sie achten müssen.
Wie lange dauert die Trocknung eines Wasserschadens?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Trocknungszeit hängt von der Menge des ausgetretenen Wassers sowie der Bausubstanz ab.
Ich habe keine Versicherung gegen Wasserschäden. Können Sie mir dennoch helfen?
Selbstverständlich steht Ihnen unser gesamtes Leistungsangebot auch ohne Versicherungsschutz zur Verfügung. Unsere Preisgestaltung erläutern wir Ihnen selbstverständlich im Voraus.